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Selektionieren oder nicht selektionieren, das ist hier die Frage

«Auch bei dieser Abstimmung zu Präimplantationsdiagnostik kommt keine richtige Debatte über die Zukunft der Fortpflanzungsmedizin in Gang. Das ist schade. Denn es gibt genügend wichtige Fragen, über die wir diskutieren müssen», schreibt Servan Grüninger.

Egal wie die Abstimmungen am 5. Juni ausgehen werden: Das revidierte Gesetz über die Fortpflanzungsmedizin (FMedG) wird die wenigsten interessieren. Die grossen Parteien streiten vor allem über die Asylgesetzrevision und über verkehrsfinanzierende Milchkühe, während die Bevölkerung vor allem über die Pro-Service Public-Initiative diskutiert.

Selbst die weitgehend inhaltsleere Kampagne der Initiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» schafft es, ihre dünne Argumentationsbasis mit effekthaschenden Aktionen zu überdecken und damit ein Medienecho auszulösen.

Neuerungen im Fortpflanzungsmedizin-Gesetz

Der Abstimmungskampf zum FMedG scheint demgegenüber fast inexistent zu sein. Dem Schweizer Radio und Fernsehen ist das Referendum nicht einmal eine Trendumfrage wert. Entweder glauben die politischen Kräfte, dass die Meinungen bereits gemacht sind. Oder sie wollen sich nicht die Finger an diesem heissen Eisen verbrennen. Das ist schade. Denn eine offene Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen der Fortpflanzungsmedizin würde uns gut tun.

Im revidierten Gesetz geht es einerseits um die Rahmenbedingungen der bereits erlaubten «In-vitro-Fertilisation (IVF)», also der künstlichen Befruchtung einer Eizelle ausserhalb des Mutterleibs. Das FMedG soll dahingehend geändert werden, dass nicht mehr alle Embryonen gleichzeitig entwickelt und eingesetzt werden müssen, sondern dass dies nacheinander geschehen darf. Das soll die Belastung und die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind reduzieren.

Andererseits geht es um die Frage, ob das Erbgut der Embryonen vor dem Einsetzen in den Mutterleib analysiert werden darf. Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) ermöglicht es nämlich, in der Petrischale gezeugte Embryonen genetisch zu untersuchen. Damit sollen jene Embryonen ausgewählt werden, die möglichst gute Entwicklungsaussichten haben und keine Gene für Erbkrankheiten in sich tragen.

Dürfen wir nach genetischen Kriterien selektieren?

Der Streit entzündet sich vor allem daran, ob wir gezielt nach genetischen Kriterien selektieren dürfen. Die Befürworter bejahen dies grundsätzlich und verweisen dabei auf die sogenannte Pränataldiagnostik (PND), also die Untersuchung von Embryonen im Mutterleib. Diese ist medizinisch und gesellschaftlich breit akzeptiert und kann ebenfalls zur Selektion von Embryonen genutzt werden. So treiben 9 von 10 Frauen ab, wenn sie erfahren, dass ihr ungeborenes Kind an Down-Syndrom leidet.

Da die PID wie die PND dazu dienen, Erbkrankheiten und genetische Defekte zu erkennen, gibt es in den Augen der Befürworter keinen Grund, die PID moralisch und rechtlich anders zu beurteilen als die PND.

Die PID ist keine «PND-light»

Dabei geht vergessen: PID und PND sind zwei unterschiedliche medizinische Verfahren – mit unterschiedlichen Anwendungsgebieten und Verwendungsszenarien.

Die PND ist eine Routineuntersuchung, die bei fast allen Schwangerschaften zur Anwendung kommt und zur Abklärung dient, ob ein Embryo im Mutterleib gesund ist. Die PID wird hingegen nur bei Embryonen angewendet, welche in der Petrischale gezeugt wurden. Sie wird zudem bei mehreren Embryonen gleichzeitig angewendet und dient dazu, eine Auswahl zu treffen, bevor der Embryo eingesetzt wird.

Bei der PND geht es im Zweifelsfall (also wenn ein genetischer Defekt festgestellt wurde) um eine Ja-oder-Nein-Entscheidung. Die PID hingegen dient der Auswahl eines Embryos unter vielen. Es macht einen Unterschied, ob ein Paar aus 12 Embryonen den «besten» auswählt oder ob es sich für oder gegen einen einzelnen Embryo im Mutterleib entscheiden muss.

Das bedeutet aber nicht, dass die PID deswegen problematischer ist als die PND. Es bedeutet lediglich, dass der Schluss, «Wenn wir die PND erlauben, müssen wir auch die PID einführen» sich nicht allein aus der Tatsache ergibt, dass beide Praktiken der Erbgutanalyse von Embryonen dienen.

Wofür wollen wir die PID nutzen?

Wenn wir aber zum Schluss kommen, dass die PID eine zulässige Methode der Fortpflanzungsmedizin ist, dann müssen wir immer noch entscheiden, wer die PID in Anspruch nehmen darf und was untersucht werden soll.

Während die Befürworter die PID allen Paaren öffnen wollen, welche auch eine IVF in Anspruch nehmen dürfen (rund 6000 Paare pro Jahr), sind die Gegner der Meinung, dass der Adressatenkreis auf Eltern mit einer schweren Erbkrankheit eingeschränkt werden muss (wenige hundert Fälle pro Jahr).

Hinter dieser Meinungsverschiedenheit verbirgt sich ein Grundsatzstreit über die Frage, welche Merkmale überhaupt untersucht werden dürfen. Die Befürworter wollen sogenannte «Chromosomenscreenings» zulassen, um entwicklungsbiologische Defekte finden zu können. Die Gegner möchten nur die Suche nach schweren Erbkrankheiten erlauben.

Eine Umkehr der Selektionslogik

Diese auf den ersten Blick spitzfindige Unterscheidung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Selektionslogik. Das Chromosomenscreening ermöglicht es, nach Merkmalen zu suchen, welche die «Entwicklungsfähigkeit des Embryos beeinträchtigen können» (FMedG, Art. 5a Abs. 3, neu).

Die Revision des FMedG bedeutet also eine Abkehr von einer rein negativ definierten Selektionslogik (es wird gegen ein bestimmtes Gen selektiert), hin zu einer positiv definierten Selektion (es wird eine bestimmte Vorstellung von genetischer bzw. entwicklungsbiologischer «Normalität» angestrebt).

Diese Umkehr der Selektionslogik ist an sich nicht verwerflich und sie wird auch nicht zu den «Gentech-Babies» führen, die von den Gegnern als Gegenargument ins Feld geführt werden.

Trotzdem handelt es sich um eine ethisch und politisch höchst relevante Änderung: Eine allgemeingültige Definition von «selektionswürdigen» Krankheiten zu finden, ist an sich schon schwierig genug. Noch viel komplexer aber ist die Aufgabe, ein gesellschaftlich und medizinisch vertretbares Kriterium für «gute» bzw. «erstrebenswerte» Erbanlagen zu finden.

Ein massvoller Kompromiss

Die aktuelle Revision des FMedG hat es weitgehend geschafft, einen gesellschaftlich verträglichen Kompromiss zu schmieden: Paare, die Träger eine Erbkrankheit sind oder an Unfruchtbarkeit leiden, erhalten mit der PID Zugang zu einem Diagnoseverfahren, das Belastungen und gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind reduzieren kann. Gleichzeitig bleibt die Gefahr einer Ausweitung der Embryonenselektion dank verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schranken überschaubar.

Der Fortschritt der Biomedizin wird jedoch weitere Liberalisierungsbestrebungen zur Folge haben – manche davon wünschenswert, andere weniger. Wir werden also nicht umhin kommen, die grundlegenden Schranken der Fortpflanzungsmedizin wie auch unseres Verständnisses von Krankheit ständig neu zu verhandeln.

Dieser Artikel ist am 25. Mai 2016 im Science-Blog von NZZ Campus erschienen.

Autor*innen

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Präsidium, Fundraising

Servan Grüninger ist Mitgründer und Präsident von Reatch. Er hat sein Studium mit Politikwissenschaften und Recht begonnen und mit Biostatistik und Computational Science abgeschlossen. Zurzeit doktoriert er am Institut für Mathematik der Universität Zürich in Biostatistik. Weitere Informationen: www.servangrueninger.ch.

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